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 Robinsonlisten: Das Recht der Verbraucher achten !

 
  Statuten

In Bekenntnis zum erlaubnisorientierten
Telefon-Marketing ermöglicht der I.D.I. in
seiner Funktion als Verbraucherverband
werbungstreibenden Firmen Abgleich an
der deutschen Mobiltelefon-Robinsonliste.

§1
Voraussetzung zum Listenabgleich ist die Erfüllung der im Antrag
und unter
Abgleich aufgeführten Vorgaben. Als integrierter Bestandteil
der Statuten verpflichten sie zum Permission-based Marketing sowie
korrekter Angabe der eigenen Daten, Beachtung von Abmeldemöglich-
keiten sowie strikter Ablehnung unverlangter SMS/Mobilfunkwerbung.


§2 Die Zulassung zum Listen-Abgleich wird nach Eingang des Antrags
sowie dessen Prüfung durch den I.D.I. erteilt. Dieser kann die Vergabe
ablehnen, wenn ausreichende Gründe dafür vorliegen. Der Antragsteller
muß kein Mitglied im I.D.I. Verband sein.
Der I.D.I. stellt im Gegenzug eine monatlich aktualisierte Liste zum
Download bereit. Der Eintrag in die Liste ist für Verbraucher kostenlos.


§3 Als Schiedsgremium und Kontrollinstanz für gemeldete Verstösse
dient ein fünfköpfiger Beirat aus Gremiumsmitgliedern des Verbandes,
dessen Entscheidungen mit einfacher Mehrheit gültig sind.


§4 Bei Verstössen gegen die Statuten, insbesondere der unbefugten
Verwendung oder Weitergabe der Liste sowie der Angabe unrichtiger
Antragsdaten, werden die betreffenden Teilnehmer ohne Rückzahlung
geleisteter Beiträge vom Abgleich ausgeschlossen. Gleichzeitig behält
sich der I.D.I. Verband vor, strafrechtlich gegen die entsprechenden
Unternehmen vorzugehen sowie Schadensersatz geltend zu machen.


§5 Die Gebühren für den Listenabgleich ergeben sich aus dem Antrag.
Diese dienen der Kostendeckung für Projektverwaltung und Abgleich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
 Stand: Juli 2005